Berlin, 12. September 2019. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das vor sechs Jahren eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger für nicht anwendbar erklärt, weil keine Notifizierung durch die Europäische Union stattfand. Die damals verabschiedete Regelung untersagte Suchmaschinen, Ausschnitte aus Pressetexten ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden.

Dazu die AfD-Bundestagsabgeordnete und digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Leistungsschutz wehrt sich zu Recht gegen den Alleingang der Groko. Abgesehen davon ist das deutsche Leistungsschutzrecht aber auch inhaltlich eine Farce und sollte in dieser Form aufgehoben werden. Google hat Recht mit der Argumentation, dass die Verlage ohnehin von der Verlinkung der Pressetexte profitieren, weil somit mehr Menschen auf die Internetseiten gelangen. Gleichzeitig profitiert aber auch die Gesellschaft von einem verbesserten Zugang zu Informationskanälen.

Wenn Polen nun auch noch mit seiner Klage gegen die sogenannten ,Uploadfilter‘ vor dem EuGH erfolgreich sein sollte, dann ist die doppelte Blamage für die Groko perfekt. Im einen wie im anderen Fall hat Deutschland auch mit seiner Vorgehensweise andere europäische Partner vor den Kopf gestoßen. Die Bundesregierung redet zwar gern von europäischem Geist – doch mit dem Alleingang beim Leistungsschutzrecht zeigte sie wieder einmal das genaue Gegenteil.“