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Absurditäten um das NetzDG: Zustellungsbevollmächtigte, die keine Zustellungen annehmen müssen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) fällt der Regierung mehr und mehr auf die Füße. Mein Arbeitskreis und ich haben mal nachgefragt. Die Antworten der Regierung erstaunen.

So müssen Netzwerke zwar inländische Zustellungsbevollmächtigte benennen, verweigert dieser aber die Annahme von Zustellungen, ist das – nach NetzDG – kein Problem. Bußgelder haben die Netzwerke nicht zur erwarten. Einen Verantwortlichen zu benennen, der seinen Aufgaben nicht nachkommen muss – das ist GroKo-Logik.

Die Zahl der Beschwerden wegen nicht gelöschter rechtswidriger Beiträge, liegt um das 50-fache (!) niedriger als in den vorherigen Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Trotzdem wird das dafür zuständige Personal nicht verringert. Die Ausrede für diese Geldverschwendung: Die Beschwerden seien unerwartet schwierig und zeitintensiv….

Mehr zu unseren Fragen und den Antworten der Regierung können Sie in diesem Heise-Artikel nachlesen.