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EU-Urheberrechtsreform: GroKo hält sich nicht an eigenen Koalitionsvertrag

Während die Große Koalition ihren Wählern in Deutschland die Gegnerschaft zu Uploadfiltern vorgaukelt, gibt der CDU-Abgeordnete Axel Voss auf europäischer Ebene den politischen Einpeitscher für Bevormundung und Zensur. Obwohl sich die Große Koalition noch im Koalitionsvertrag eindeutig gegen sogenannte Uploadfilter ausgesprochen hatte, setzt sich der deutsche Verhandlungsführer und EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU) vehement für solche Filter ein – die deutschen Wähler werden an der Nase herumgeführt.  Die mehr als eindeutige Formulierung im Koalitionsvertrag scheinen Voss, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aber auch Justizministerin Barley (SPD, für die Bundesregierung im EU-Ministerrat) vergessen zu haben: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern (…) lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“. Selbst die bisher erfolgreichste online Petition Europas gegen Artikel 13 mit mehr als 4,8 Millionen Unterzeichnern hält Axel Voss, andere EU-Abgeordnete und Bundesregierung nicht davon ab den Uploadfilter dem Europäischen Parlament zur Abstimmung wieder vorzulegen.

Bei den Uploadfiltern handelt es sich um die technische Möglichkeit, Inhalte, welche gegen Gesetze oder gegen die Nutzungsbedingungen von Plattform verstoßen, vor der Veröffentlichung zu blocken. Die Inhalte der Beiträge werden von einem Algorithmus-Filter beim Upload geprüft, sodass illegale oder nicht regelkonforme Inhalte bei der Veröffentlichung entweder nicht veröffentlicht oder im Sinne einer regelkonformen Verwendung abgeändert werden.

Grundsätzlich ist nicht in Abrede zu stellen, dass Urheberrechtsverstöße im Internet ein Problem darstellen und dass Inhalte urheberrechtlich geschützt sein müssen. Die Kernprobleme der drohenden EU-Urheberrechtsreform sind jedoch die Übertragung der Haftung vom Nutzer auf die Plattformbetreiber und der unausgereifte Stand der Technik bei den Uploadfiltern.

Die Haftung soll vom Nutzer auf die Plattform erweitert werden, womit sowohl kleinste Plattformbetreiber als auch milliardenschwere Unternehmen gleichermaßen verpflichtet sind, Unmengen an Beiträgen auf mögliche Urheberrechtsverstöße hin zu überprüfen.

Uploadfilter werden von Experten aufgrund ihrer technischer Unvollkommenheiten auch zukünftig als sehr fehleranfällig angesehen und würden daher eine riesige Menge von Beiträgen blocken, die in Wahrheit völlig rechts- und regelkonform gestaltet sind (Overblocking) – beispielsweise Parodien oder sogenannte Memes (Bilder mit oftmals karikierenden Beschriftungen). Im Endeffekt führt die EU-Urheberrechtsreform bei einer Umsetzung deshalb zu einer massiven Zensur des Internets und der freien Meinungsäußerung – ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Folgen.

Die Kriterien, nach welchen Plattform und Webseitenbetreiber filtern müssen, sind:

  • bestehen seit drei Jahren oder länger,
  • mindestens fünf Millionen Nutzer pro Monat oder mehr, oder
  • einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro oder mehr erreichen.

Schon wenn eines dieser drei (sehr leicht zu erfüllenden) Kriterien zutrifft, werden Betreiber verpflichtet sein Filtermaßnahmen zu ergreifen. Aber selbst wenn keines dieser drei Kriterien zutrifft, würden die Plattformen nur dann von ihrer Pflicht entbunden, wenn sie beweisen können, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um Lizenzen von Rechteinhabern zu erhalten.

Voraussichtlich im März oder April 2019 findet die endgültige Abstimmung im EU-Parlament statt.

Werden Sie aktiv:

  • Schrieben Sie Ihrem EU-Vertreter was Sie von Uploadfiltern halten.
  • Nehmen Sie an einer der vielen Demonstrationen am 23.03. gegen den geplanten Uploadfilter teil.
  • Informieren Sie Verwandte und Bekannte über die Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform
  • Nehmen Sie an der nächsten EU-Wahl teil um ein Zeichen zu setzten