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Anpassung des Datenschutzrechts

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU-2. DSAnpUG-EU).

„Einzig der Antrag der Koalition „Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang bringen“ hat mich wirklich überrascht; denn er kam mir sehr bekannt vor. Aus gutem Grund: Er nimmt nämlich genau das auf, was die AfD in ihrem Antrag „Freie Meinungsäußerung sicherstellen …“ bereits Anfang des Jahres gefordert hat. Damals wurde unser Antrag von allen anderen Fraktionen hier im Hause abgelehnt.“