Berlin, 6. Februar 2019. Die rumänische EU-Ratspräsidentschaft hat einen von der Plattform „Politico“ veröffentlichten Formulierungsvorschlag zur Reform des EU-Urheberrechts vorgelegt, der maßgeblich auf Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich beruht. Demnach wären nur jene kommerziellen Anbieter von der Pflicht zur vorab durchgeführten Filterung von Beiträgen ausgenommen, die weniger als drei Jahre auf dem europäischen Markt aktiv sind und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz erzielen sowie weniger als fünf Millionen monatlich aktive Nutzer haben. Diese Plattformen müssten aber nachweisen, dass sie „größtmögliche Anstrengungen“ für den Erwerb von Lizenzen von Rechteinhabern unternehmen.
Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete und digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar:
„Kurz vor der Europawahl wollen die etablierten Parteien und allen voran die GroKo noch einmal schnell einen massiven Frontalangriff auf die Freiheit des Internets durchführen. Dabei betreibt die GroKo pure Schaufensterpolitik und gaukelt den Wählern genau das Gegenteil von dem vor, was sie in der EU praktiziert. Denn während die GroKo sich im Koalitionsvertrag gegen Uploadfilter ausgesprochen hat, fällt sie auf EU-Ebene für einen ‚Kompromiss’ um, der den Namen nicht verdient – der Koalitionsvertrag ist das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Der schlimmste Teil dieses neuerlichen Anschlags auf die Meinungsfreiheit besteht darin, dass die Uploadfilter auch rechtskonforme Inhalte blocken würden, weil die Technik einfach noch nicht ausgereift und weiterhin extrem fehleranfällig ist. Die dadurch entstehende Zensur von völlig legitimen Beiträgen würde sogar das unsägliche, aber im Vergleich regelrecht harmlose Netzwerkdurchsetzungsgesetz spielend in den Schatten stellen.
Die drei Kriterien für die Ausnahme von der Pflicht zur vorab durchgeführten Filterung sind ebenfalls völlig inakzeptabel. Wenn die Plattformbetreiber verpflichtet werden, ‚größtmögliche Anstrengungen’ für den Erwerb von Lizenzen zu unternehmen, dann ist das mit Blick auf den immensen Aufwand kaum umsetzbar. Viele potenzielle Unternehmensgründer würden sich angesichts dieser Rechtslage von vornherein dazu entscheiden, dass die Firma niemals das Licht der Welt erblickt.“