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Diesel-Fahrverbote: Massenüberwachung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die flächendeckende Erfassung von Nummernschildern zwecks Durchsetzung von Dieselfahrverboten als verfassungswidrig eingestuft. Auf diese Verfassungswidrigkeit hatte ich bereits vor einigen Wochen im Ausschuss ‚Digitale Agenda‘ hingewiesen. Damals hat man noch lässig abgewunken, selbst die Datenschutzbeauftragte sagte: „kein Problem“ und hatte sichtlich keine Ahnung, wovon sie redet. Jetzt bestätigt es Karlsruhe: Die Massenüberwachung ist verfassungswidrig.