Zum Inhalt springen

joana.cotar@bundestag.de

Startseite » Einschätzung der Bundesregierung bezüglich Bitcoin

Einschätzung der Bundesregierung bezüglich Bitcoin

Frage:
Teilt die Bundesregierung die kritischen Einschätzungen von Experten gegenüber Bitcoin (z. B. „zu langsam und zu fragil“) vgl. Stellungnahme Geuter, dass aufgrund des Energieverbrauchs Proof-of-Work basierte Blockchains verboten werden sollten oder dass ökonomische Systeme nicht ohne Vertrauenintermediäre auskommen, vgl. Stellungnahme Dr, Engleler, Aufzeichnung Anhörung, ECB official calls for crypto ban und von wie vielen Intermediären geht die Bundesregierung bei Zahlungen mit dem geplanten CBDC-Euro aus, welche  Zahlungen zumindest mitverfolgen können (Bundesbank-Digitaler Euro)?“

 

Antwort:
Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachten die Entwicklungen auf dem Kryptomarkt fortlaufend. Insbesondere die BaFin warnt regelmäßig vor den Risiken von Kryptogeschäften (siehe u. a. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2022/meldung_220822_warnung_krypto.html). 

Dabei unterliegen Kryptowerte in der Bundesrepublik bereits heute derdeutschen Finanzmarktregulierung. Auf europäischer Ebene wird zudem mit der europäischen Verordnung zu „Markets in Crypto Assets“ europaweit ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen. In den abschließenden Verhandlungen zur EU-Verordnung verständigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auch darüber, mit der EU-Verordnung auch Nachhaltigkeitsaspekte von Kryptowerten zu adressieren. Anlass für diese regulatorische Ergänzung ist, dass der weltweite Energie- und Ressourcenverbrauch durch das Mining von Krypto-Assets hoch ist, zumindest dann, wenn sie mit dem klassischen „Proof-of-Work“-Verfahren betrieben werden. 

Alternative Validierungsmechanismen wie z. B. „Proof-of-Stake“ oder „Proof-of-Authority“ führen zu deutlich geringeren Energie- und Ressourcenverbräuchen. In Bezug auf rein dezentral, ohne Intermediäre betriebene Produkte („Decentralised Finance“, sog. DeFi) enthält die europäische Verordnung zu „Markets in Crypto Assets“ Berichtspflichten der Europäischen Kommission. Die komplexen DeFi-Geschäftsmodelle – darunter auch sog.
„Decentralized Exchanges“ (DEXes) – bedürfen dabei stets einer Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf die gegebenenfalls betroffenen aufsichtsrechtlichen Erlaubnistatbestände (Bankgeschäfte, Finanz- und Zahlungsdienstleistungen, E-Geld-Geschäft).

Des Weiteren begleitet die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Arbeiten der Europäischen Zentralbank zum digitalen Euro. Ein digitaler Euro, der als gesetzliches Zahlungsmittel in Europa für alle zugänglich und allgemein einsetzbar ist, kann das Bargeld dabei nur ergänzen, nicht ersetzen. Die Europäische Zentralbank führt derzeit eine Untersuchungsphase durch; es wurden noch keine abschließenden Entscheidungen über die Einführung eines digitalen Euro bzw. über seine konkrete Ausgestaltung getroffen. Die Ausgestaltung eines digitalen Euro wird auch vom gesetzlichen Rahmen abhängig sein. Die Europäische Kommission plant, einen entsprechenden Legislativvorschlag im zweiten Quartal 2023 vorzulegen.