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Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen

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Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen.

„Mal ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ist Ihnen das nicht selbst langsam peinlich? Sie lehnen Anträge unserer Fraktion ab, nur weil sie eben von der AfD kommen. Hinter den Kulissen geben Sie sogar zu: Guter Antrag, falsche Partei. – Verzeihen Sie, aber das ist Kindergartenniveau, meine Damen und Herren. So ein Verhalten erwarte ich von Vierjährigen und nicht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Völlig absurd werden solche Ablehnungen dann, wenn, wie hier, kurz danach ein Antrag oder ein Gesetz folgt, das genau das fordert, was wir ja eigentlich wollten. Egal ob digitale Familienleistungen, Abschaffung des Solis, Verbot der Hisbollah, Überprüfung der Entwicklungszusammenarbeit mit China, Fertigstellung von
DEMIS, das Familienentlastungsgesetz und, und, und – alles von der AfD gefordert, alles von den übrigen Fraktionen abgelehnt und schon kurz danach von mindestens einer dieser Fraktionen wieder in den Bundestag eingebracht, diesmal aber unter eigener Flagge.“