Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
“ Wo Licht ist, ist aber auch Schatten, und so gibt es in diesem Gesetz leider auch bedenkliche Abschnitte. Bei automatisiertem Datenabruf, freien Suchen in Datenbeständen, Auskünften trotz Auskunftssperre besteht immer Missbrauchspotenzial. Zwar werden hier enge Grenzen gesetzt; die rein technische Möglichkeit, einfach und schnell auf Datensätze zuzugreifen, bleibt aber ein Risiko […] Im März dieses Jahres hat die AfD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, um Politiker unabhängig davon, ob sie auf kommunaler Ebene oder auf Landes oder Bundesebene tätig sind, sowie Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes, Richter und Schöffen sowie Soldaten besser zu schützen. Wir wollten ihnen die Beantragung einer Auskunftssperre deutlich erleichtern. Auf Antrag sollten die Meldebehörden Mitgliedern dieser Personengruppen eine Auskunftssperre eintragen, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden.“