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Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten – Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen

Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„Durch die fortschreitende Digitalisierung wird vieles möglich, was früher noch undenkbar war. Vieles geht einfacher, effizienter und schneller, auch die Überwachung der Menschen. Durch Kameras und künstliche Intelligenz kann man im Schnellverfahren Menschen überprüfen, Gesichter abgleichen, zur Fahndung ausgeschriebene Straftäter finden und festnehmen; ein Gewinn für die Sicherheit der Menschen hier im Land. Aber der Einsatz einer solchen Videoüberwachung stellt einen sehr weitreichenden Grundrechtseingriff dar, und ganz schnell sind wir bei dem Thema Freiheit. Was darf der Staat? Was soll er? Wo haben die Rechte des Einzelnen Vorrang? Wo muss der Bürger vor dem Staat geschützt werden?“