Zum Inhalt springen

joana.cotar@bundestag.de

Startseite » ISAF-Einsatz und der Verlust biometrischer Daten (1/44)

ISAF-Einsatz und der Verlust biometrischer Daten (1/44)

Frage:
Wie hat die Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Mandats in Afghanistan sichergestellt, dass ihre eigenen (oder von Dritten zur Verfügung gestellten Geräte) zur Erfassung biometrischer Daten gesichert sind bzw. zerstört wurden und welche Schutzvorkehrungen hat die Bundeswehr hinsichtlich der auf den Geräten gespeicherten Personen getroffen (https://www.ccc.de/de/updates/2022/afghanistan-biometrie)?

Antwort:
Die im Rahmen des ISAF-Einsatzes in Afghanistan durch die Bundeswehr erfassten biometrischen Daten wurden nach Beendigung des ISAF-Einsatzes zum 31. Dezember 2014 im Rahmen der Folgemission RESOLUTE SUPPORT weiterverwendet. Die durch die Bundes-wehr dabei zur Erfassung von biometrischen Daten genutzten Geräte wurden durch die NATO Missionsführung zur Verfügung gestellt und mit Missionsende an diese zurückgegeben. Über den Verbleib der durch die Bundeswehr genutzten Geräte liegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Informationen vor. Eine Speicherung der erfassten Daten nach Abgabe an das „Automated Biometric Identification System (ABIS)“ ist durch die Bundeswehr nicht erfolgt.

Im Übrigen wird zu den Grundlagen der biometrischen Erfassung von Afghaninnen und Afghanen durch die Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Einsatzes auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6862 verwiesen. Zur Thematik der Löschung von biometrischen Daten im Rahmen des ISAF-Einsatzes wird zusätzlich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 85 und 86 im Rahmen der Bundestagsdrucksache 19/32251 verwiesen.