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Post und Umsatzsteuer?

Meine Frage: 

Warum will die Bundesregierung die Deutsche Post AG in Zeiten knapper Kassen weitgehend von der Umsatzsteuerpflicht bei Geschäftskunden befreien, private Anbieter dagegen nicht, und sieht sie darin nicht eine Wettbewerbsverzerrung (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-post-bundesregierung-will-eine-halbemilliarde-an-steuern-nachlassen-a-554adc17-638d-4c26-8ee3-bf06f9ef8e84)?

Die Antwort der Bundesregierung:

Der Postrechtsrahmen soll modernisiert und insbesondere dem Wandel der Bedeutung des
Briefs und den damit einhergehenden veränderten Anforderungen an den postalischen Universaldienst Rechnung getragen werden. Ziel der Bundesregierung ist es, einen angemessenen
Ausgleich zwischen der Stärkung des Wettbewerbs auf den Postmärkten und der auskömmlichen Finanzierung des Universaldienstes, unter Berücksichtigung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, zu erreichen.
 Dabei wird der Wettbewerb durch einzelne Instrumente gezielt gestärkt. Unter anderem ist
vorgesehen, den Katalog der Universaldienstleistungen zu erweitern. Die daran anknüpfende
nationale Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen nach § 4 Nummer 11b
Umsatzsteuergesetz richtet sich dabei an alle Post-Anbieter von Universaldienstleistungen
gleichermaßen.
Die Vorschrift ist somit bereits jetzt und wird auch weiterhin für alle Marktteilnehmer wettbewerbsneutral ausgestaltet.