Berlin, 2. Juli 2018. In einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung wollte Joana Cotar, AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss ‚Digitale Agenda‘, wissen, welche Rechtsvorschriften die Regierung nach Art. 85 Abs. 3 DSGVO der Europäischen Kommission bisher mitgeteilt hat. Die Antwort ist ernüchternd:
„Im Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung ist festgehalten, dass die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang bringen. Für diesen Zweck können die Mitgliedstaaten Abweichungen von der Verordnung beschließen, die der Kommission mitzuteilen sind. In ihrer Antwort auf meine Anfrage gab die Regierung nun zu, bisher noch keine Meldungen vorgenommen zu haben, da ‚die diesbezüglichen Anpassungsprozesse noch im Gang sind‘. Es ist erstaunlich und ärgerlich zugleich, dass die Regierung es bis heute nicht geschafft hat, diese so notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Würde sie die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland ernst nehmen, dann hätte sie das getan, bevor die DSGVO am 25. Mai wirksam wurde. So aber fügt sich dieses Verhalten nahtlos in das Bild einer Regierung ein, die der Meinungsfreiheit den Kampf angesagt hat. NetzDG, Uploadfilter und Leistungsschutzrecht sind weitere Beispiele für diesen gefährlichen Kurs. Die AfD wird dazu nicht schweigen. Wir werden es nicht zulassen, dass uns unser höchstes Gut, die Freiheit, Stück für Stück genommen wird.“