Berlin, 1. Februar 2019. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Antrag für die Erweiterung des „Medienprivilegs“ auf Blogger, Fotografen und Tätige im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in den Bundestag eingebracht, um die Meinungsfreiheit sicherzustellen (Drucksache 19/7430).

Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete und digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar:

„Dieser Antrag der AfD-Fraktion ist dringend nötig gewesen, um einer Entwicklung entgegenzuwirken, bei der die Datenschutzgrundverordnung zu einem indirekten Hebel für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit geworden ist. Die DSGVO sollte ursprünglich große Unternehmen wie Google und Facebook treffen, doch die vielen ungeklärten Detailfragen führten zu einer Rechtsunsicherheit, die vor allem auch Webseitenbetreiber, Blogger, private Fotografen, Youtuber etc. in Schwierigkeiten brachte.

Nicht nur die AfD-Fraktion, sondern auch ausgewiesene Datenschutzjuristen des Deutschen Anwaltvereins bemängeln die Einschüchterungswirkung der DSGVO, weil die Verordnung auf juristisch nicht vorgebildete Personen wie eine Drohkulisse wirke. Dass ein Hashtag wie ‚#Blogsterben‘ entstand, ist daher kein Zufall. Zwar wurden auf Bundes- und Landesebene im Zusammenhang mit der DSGVO durchaus spezielle Vorschriften zum Schutz der Meinungsfreiheit erlassen, doch diese beschränken sich auf die institutionalisierte Presse. Kritische Blogger oder Pressesprecher von Vereinen müssen aber ebenfalls in gleicher Weise in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt werden. Es ist unsere Pflicht als Volksvertreter, dass wir engagierten Bürgern, die sich um unser Gemeinwesen verdient machen und aktiv am Demokratiediskurs teilnehmen, Rechtssicherheit verschaffen. Dazu soll unser Antrag dienen.“

Link zum Antrag:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/074/1907430.pdf