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Verursachte Arbeitsstunden durch „Klima-Blockaden“ (12/332)

Frage:
Wie viele Arbeitsstunden haben die Blockaden der sogenannten Klimaaktivisten für Bundesbehörden verursacht, und welche Kosten stehen dem gegenüber?
(https://www.morgenpost.de/politik/article237100987/letztegeneration-klima-aktivisten-
flughafen-muenchen-berlin.html
)

Antwort:
Die generelle Zuständigkeit für die polizeilichen Maßnahmen bei den in Rede stehenden Blockaden von Klimaaktivisten liegt bei den Polizeien der Länder oder in bestimmten Fällen bei der Bundespolizei. In der Annahme, dass sich die Schriftliche Frage auf die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei an den Flughäfen Berlin und München am 8. Dezember 2022 (siehe verlinkter Presseartikel) bezieht, wird diese wie folgt beantwortet:

Die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei zur Auflösung der Blockadeaktionen an den Flughäfen Berlin Brandenburg (BER) und München (MUC) am 8. Dezember 2022 erfolgten zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs nach § 4 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Kosten für die dabei angefallenen 382 Einsatzstunden werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen der Bundespolizei getragen. Bei anderen Bundesbehörden sind keine Kosten bekannt, die durch die Blockaden der Klimaaktivisten angefallene Arbeitsstunden verursacht wurden.